Die Röntgentechnik gehört seit vielen Jahren auch in der Tiermedizin zum Standard und ist zur Diagnose einer Vielzahl von Fragestellungen ein unverzichtbares Hilfsmittel. Der größte Vorteil liegt in der guten Darstellbarkeit knöcherner Strukturen. Weichteilstrukturen im Bereich des Brustkorbes (Herz, Bronchien) werden durch die nicht röntgendichte Lunge sehr gut kontrastiert — Röntgen ist daher auch bei Brustkorb-Erkrankungen ein wesentlicher Baustein der Diagnostik.
Viele Röntgenuntersuchungen können ohne Narkose durchgeführt werden. Das Tier wird kurz auf dem Tisch fixiert und die Aufnahme erstellt. Ist die Kooperation des Tieres unzureichend oder verhindern Schmerzen eine optimale Lagerung, kann eine Narkose erforderlich sein. Falls ein Röntgentermin geplant ist, empfehlen wir daher, das Tier nüchtern (12–24 Stunden) mitzubringen.
Wir setzen in unserer Praxis ausschließlich digitale Röntgentechnik ein. Sie ersetzt das konventionelle Röntgen mit Film und Entwickler vollständig. Die in der analogen Technik eingesetzten Chemikalien sind gesundheitlich und geruchsmäßig bedenklich; konventionelle Filmarchive sind platz- und kostenintensiv. Das digitale Röntgen bietet dagegen eine umweltbewusste und qualitativ hochwertige Alternative — und vor allem eine deutlich reduzierte Strahlenbelastung für den Patienten.
Für digitale Röntgenbilder gelten dieselben physikalischen Gesetze wie beim herkömmlichen Röntgen. Anstelle der Filmbetrachtung am Leuchtkasten sind nur ein PC und ein Befundmonitor erforderlich — die Bilder stehen sofort zur Auswertung bereit.
Die Röntgenuntersuchung wird entsprechend der Röntgenverordnung nach strengen wissenschaftlichen Regeln durchgeführt. Die Röntgenanlage wird regelmäßig vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert. Die Röntgenstrahlung wird direkt auf die zu untersuchende Region des Tieres ausgerichtet. Trotzdem ist eine geringe Strahlenmenge im Untersuchungsraum nachweisbar. Das Untersuchungspersonal weist Sie vor der Aufnahme in alle Schutzmaßnahmen ein — bitte folgen Sie diesen unbedingt.
Die effektive Dosis für anwesende Tierhalter liegt bei Beachtung der Schutzmaßnahmen nachweislich unter 1 Millisievert pro Kalenderjahr (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Röntgenverordnung). Schwangere und Minderjährige dürfen den Röntgenraum nicht betreten.
Eine besondere Leistung unserer Praxis ist das digitale Zahnröntgen. Auch hier profitieren Mensch und Tier von der reduzierten Strahlenbelastung der digitalen Technik. Das Zahnröntgen ist unverzichtbar für eine fundierte Tierzahnheilkunde — viele Zahnprobleme sind ohne Röntgenbild nicht vollständig beurteilbar.