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Röntgenuntersuchung

Röntgenuntersuchung

Die Röntgentechnik gehört seit vielen Jahren auch in der Tiermedizin zum Standard in der Ausstattung von Kleintier- und Pferdepraxen und ist zur Diagnose einer Vielzahl von Fragestellungen ein unverzichtbares diagnostisches Hilfsmittel. Der größte Vorteil liegt in einer guten Darstellbarkeit vor allem knöcherner Strukturen. Außerdem werden Weichteilstrukturen im Bereich des Brustkorbes (Herz, Bronchien u.a.) durch die nicht röntgendichte Lunge sehr gut kontrastiert. Daher ist die Röntgenuntersuchung auch im Bereich von Erkrankungen des Brustkorbes ein wesentlicher Baustein der Diagnostik. Ein weiterer Vorteil der Untersuchungsmethode liegt in ihrer schnellen Durchführbarkeit. Das ist insbesondere bei Hunden und Katzen vorteilhaft. Viele Röntgenuntersuchungen können ohne Narkose durchgeführt werden. Das Tier wird auf dem Tisch kurz festgehalten und die Röntgenaufnahme erstellt. Ist die Compliance des Tieres unzureichend, oder verhindern Schmerzen ein optimale Lagerung so bedarf es u.U. einer Narkose zur Durchführung einer Röntgenaufnahme. Sollte ein Röntgentermin geplant sein, ist es von daher immer von Vorteil, das Tier nüchtern (12 - 24h) zum Tierarztbesuch zu bringen.

Wir nutzen in unserer Praxis die digitale Röntgentechnik, die zunehmend das konventionelle Röntgen mit Film und Entwickler ersetzt. Die in der klassischen Analogtechnik eingesetzten Chemikalien sind bezüglich gesundheitlicher und geruchsmäßiger Belastungen bedenklich. Konventionelle Röntgenfilm-Archive rauben Platz und kosten sowohl Zeit als auch Geld. Das digitale Röntgen bietet im Vergleich dazu eine sowohl umweltbewusste als auch qualitativ hochwertige Alternative. Die reduzierte Strahlenbelastung für den Patienten ist ebenfalls ein großer Vorteil gegenüber dem konventionellen Röntgen. Digitale und analoge Bilderzeugungssysteme unterscheiden sich nur hinsichtlich der Bilderzeugung und der Bilddarstellung. Für digitale Röntgenbilder gelten die gleichen Gesetzmäßigkeiten wie beim herkömmlichen Röntgen. Anstelle der gewohnten Filmbetrachtung am Leuchtkastens sind für das digitale Röntgen nur ein PC und ein Befundmonitor erforderlich.

Die Röntgenuntersuchung wird in unserer Praxis entsprechend der Röntgenverordnung nach strengen wissenschaftlichen Regeln durchgeführt. Die Röntgenanlage wird regelmäßig vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert. Bei der Untersuchung wird die Röntgenstrahlung direkt auf die zu untersuchende Region des Tieres ausgerichtet. Trotzdem ist eine kleine Strahlenmenge im Untersuchungsraum nachweisbar und führt zur Exposition („Mitbestrahlung“) der anwesenden Personen. Röntgenstrahlung kann – in Abhängigkeit von der Strahlenmenge – den Organismus schädigen. Verschiedene Maßnahmen - wie das Anlegen von Strahlenschutzkleidung und die Position beim Festhalten des Tieres - zielen darauf ab, die Strahlenbelastung so klein wie möglich zu halten. Das Untersuchungspersonal wird Sie vor der Röntgenuntersuchung entsprechend einweisen. Folgen Sie unbedingt diesen Hinweisen!

Die Strahlenmenge, die in unserer Praxis bei Beachtung der o. g. Schutzmaßnahmen den Körper des Tierhalters erreicht, ist durch Berechnung der so genannten Ortsdosis als nicht messbar erachtet worden. Es ist sichergestellt, dass eine effektive Dosis von 1 Millisievert pro Kalenderjahr nicht erreicht werden kann (§35 Abs.1 Satz 2 Röntgenverordnung). Trotz der oben genannten Maßnahmen dürfen Sie wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit den Röntgenraum nicht betreten, wenn Sie schwanger oder minderjährig sind.

Eine besondere Leistung unserer Praxis ist die Möglichkeit des Zahnröntgens. Auch hier kommt die digitale Technik mit dem Vorteil einer reduzierten Strahlenbelastung für Mensch und Tier, zum Einsatz.

Einige Beispiele

Hüftgelenksluxation, Sitzbeinfraktur
Katze

Thoraxerguss, Ileus
Katze

Trächtigkeit
Hund

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