Flyer der Bundestierärztekammer
Information zum tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere.
siehe Termine rechts
TAP Dr. Pierskalla
Tel: (035600) 6962
Funk: 0171 27 21 717
nach 18:00Uhr: (035695) 349
TAP DVM Dunst
Tel: (035695) 7586
Funk: 0152 23 281 127
Der aktuelle Notdienst beinhaltet jeweils das Wochenende und die darauf folgenden Abende und Nächte von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Notdienste/Rufbereitsschaften nach GOT §2 beginnen Freitag Abend und enden 7 Tage später Freitag früh und beinhalten unter der Woche die Zeiten von 18 - 8 Uhr sowie von samstags 13 Uhr bis montags 8 Uhr (Feiertage gelten wie Sonntage)
Was gilt es vor dem Besuch zu beachten?
Was ist mit zubringen? Wie das Tier zu
transportieren? Vereinbaren Sie einen
Termin! Das erspart Ihnen Wartezeiten. Und sie erfahren alles Nötige.
Der tierärztliche Notdienst steht Ihnen
24h 7 Tage die Woche zur Verfügung:
Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner in
Notsituationen sowie am Wochenende. Klicken Sie auf das Logo.
Die Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) enthält einen neuen Paragraphen 3a “Gebühren für tierärztlichen Notdienst”. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
Sie beträgt künftig 50.- Euro (zzgl. Mwst) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.
Je Doppelkilometer sind nunmehr 3,50€, mindestens jedoch 13,00€ abzurechnen.
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:
… bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr) …”
… täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), … von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie … von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Die Nachtzeit beginnt also früher und ist um zwei Stunden verlängert. Das Wochenende wurde im Verordnungstext sogar auf Freitagabend 18 Uhr “vorverlegt”. Das begründet der Gesetzgeber so: Die neuen Zeiten, speziell die Wochenenddefinition, sollen “den inzwischen eingetretenen und gesellschaftlich akzeptierten Entwicklungen Rechnung tragen”.
Wir bitten Sie deshalb, genügend Bargeld oder eine EC Karte mit Ihnen bekannter PIN mitzuführen, wenn Sie mit Ihrem Tier zu uns in die Praxis kommen. Selbstverständlich drucken wir gern eine detaillierte Quittung aus. Später zu bezahlende Rechnungen werden grundsätzlich nie erstellt. Hilfreich sind außerdem vorbehandelnde Medikamente (Packung mitbringen) und ein eventuell vorhandener Impfpass.
Vielen Dank!