Ähnlich wie Ärzte und Zahnärzte haben auch
Tierärzte eine Gebührenordnung
GOT. Tierärzte
sind verpflichtet sich an die Gebührenordnung zu halten.
Hier ist genau festgelegt, was ein Tierarzt,
für eine bestimmte Leistung verrechnen darf.
Ist eine bestimmte Leistung dort nicht aufgeführt,
so ist festgelegt, was er stattdessen abrechnen muss.
Prinzipiell hat der Tierarzt die Wahl zwischen dem
einfachen bis dreifachen Satz. Um Ihnen einen
geregelten Notdienst bieten zu können, moderne
Geräte für schnelle, sichere Diagnostik und Behandlung
sowie ein gutes engagiertes Team, sind auch wir
gezwungen mit einem erhöhten Gebührensatz (aktuell 1,06) abzurechnen.
Im Notdienst oder in besonders schweren Fällen Anwendung kann
die Abrechnung höher ausfallen. Das wird dann allerdings mit dem
Patientenbesitzer vorab besprochen..